KRVO durchzuführen. Er wies dabei auf das Beizugsgebiet und eine öffentliche lnteressenz von 15% hin. Aufgrund verschiedener Einsprachen beschloss der Gemeindevorstand die Wiederholung des Einleitungsverfahrens. Gemäss der im Kantonsamtsblatt vom 2. November 2006 erfolgten zweiten Publikation sollen nun die 1986 im vorderen Teil der …strasse bereits geleisteten Beiträge bei der Kostenbelastung berücksichtigt und die öffentliche lnteressenz von 15% auf 30% erhöht werden. Am Beizugsgebiet selbst wurde keine Änderung vorgenommen.