Woraus die Gemeinde schliesst, dass die Liegenschaft in Ibiza nicht belastet sei, ist aus der Steuererklärung nicht klar ersichtlich, aber aufgrund der Gesamtsituation auch unerheblich; denn damit stehen einem Vermögen von Fr. 1'066'000.00 Schulden in der Höhe von Fr. 1'661'823.00 gegenüber und der Beschwerdeführer ist somit klar überschuldet. Daher ist die von der Gemeinde getroffene Feststellung, der Beschwerdeführer verfüge über Vermögen, gemäss der Steuererklärung 2005 nicht zutreffend.