b) Gemäss seiner Steuererklärung für das Jahr 2005 besitzt der Beschwerdeführer in der Tat mehrere Liegenschaften, wobei er eine in der Steuererklärung angegebene in … im Jahr 2006 verkauft hat. Nach Angaben in der erwähnten Steuererklärung haben die Liegenschaften einen Steuerwert von gesamthaft Fr. 1'066’000.00, dazu kommt ein bewegliches Geschäftsvermögen von rund Fr. 7'000.00.