Sämtliche Steuerpflichtige, welche am 29. Mai 2002 noch nicht rechtskräftig veranlagt gewesen seien, seien nach neuer Praxis veranlagt worden. Abgesehen von der zur Diskussion stehenden Baugesellschaft habe die Praxisänderung über 20 weitere Fälle betroffen. Hinzu komme, dass in den fraglichen Jahren ausserhalb des Oberengadins nicht ganze Überbauungen ab Plan hätten veräussert werden können und sich das hier zu beurteilende Problem damit vielerorts gar nicht gestellt habe.