1. Die Baugesellschaft … in …, an der 13 Gesellschafter beteiligt sind, hat in den Jahren 2000 und 2001 verschiedene Wohnungen erstellt und verkauft. Sämtliche Kaufverträge wurden bereits im Jahre 2000 öffentlich beurkundet. Die Fertigstellung bzw. der Bezug der Häuser A, B und D erfolgte dagegen erst in den Monaten September und Oktober 2001. Einzig das Haus C war bereits im Dezember 2000 bezugsbereit. Der entsprechende Gewinn wurde von der Kantonalen Steuerverwaltung denn auch dem Jahre 2000 zugeordnet und fiel damit in die Bemessungslücke.