Gemäss den Angaben des Steuerpflichtigen zur Steuererklärung 2005 hat er anfangs 2005 ein Einfamilienhaus in Deutschland (…) angefangen zu bauen, welches sich am Wohnort seiner damaligen Partnerin befindet. Da er im Zusammenhang mit der Erstellung dieses Einfamilienhauses Bauleitungsaufgaben sowie Eigenleistungen erbracht habe, sei er täglich am Abend von … nach Deutschland (109 km/Weg) gefahren, wo er auch übernachtet habe, und somit am nächsten Morgen wieder von Deutschland nach … zur Arbeit gekommen.