2. Dagegen liess … am 15. März 2007 beim Verwaltungsgericht frist- und formgerecht Beschwerde erheben mit folgenden Anträgen: „1. Der angefochtene Einspracheentscheid der Gemeinde …, datiert mit 12.01.2007, mitsamt dem „Begründungsschreiben“ vom 12.02.2007 sowie der Kostenverteiler, alles der Post übergeben am 12.02.2007, betreffend Perimeterverfahren Strassensanierung …, sei aufzuheben und die Gemeinde … sei anzuweisen: a) das Beitragsgebiet neu festzusetzen und insbesondere zusätzlich die Parzellen Nr. 200, 199, 196, 195, 194, 193, 192 und 191 zum Beitragsgebiet zu schlagen,