Gleichzeitig gab sie den Kostenanteil der Restkosten der Gemeinde (Gesamtkosten minus Asphaltierung) von 70% und jenen der privaten Grundeigentümer von 30% bekannt und legte den Beitragsperimeter öffentlich auf. Gegen die Einleitung des Beitragsverfahrens gingen 9 Einsprachen ein, mit welchen im Wesentlichen die Dimension und die Kosten des Bauvorhabens sowie die geplante Strassenbeleuchtung beanstandet wurden. Die Einsprachen wurden mit separaten Entscheiden vom 12. Februar 2007 im Ergebnis allesamt abgewiesen.