24 des entsprechenden Reglements nach Eingang der amtlichen Schätzung. Gemäss dem Gebührentarif beträgt der Gebührensatz für alle Liegenschaften 2.5% des Neuwerts der amtlichen Schätzung. Nachzahlungen bei An-, Umbauten und Erweiterungen angeschlossener Gebäude werden aufgrund der Differenz der Schätzung des Neuwertes zu den bereits bezahlten Anschlussgebühren berechnet. Analog lautet die Regelung für die Abwasseranschlussgebühren in Art. 23 und 24 des kommunalen Reglements über die Abwasserbehandlung. Allerdings beträgt der Gebührentarif 3%.