8. In ihrer Vernehmlassung beantragte die Gemeinde … die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne und vertiefte die in ihrem Einspracheentscheid erwähnten Begründungen. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: