6. Mit Einspracheentscheid des Gemeindevorstandes von … vom 13. Februar 2007 wurde die Einsprache abgewiesen. In diesem Entscheid wies die Gemeinde ausführlich darauf hin, weshalb der Neuwert zu Recht die Basis für die Berechnung bilde. Die Gemeinde wies auf diverse Entscheide hin, worin festgehalten werde, dass der Begriff Neuwert für die Berechnungsbasis klar und bestimmt sei.