2. Ausgehend von einem provisorischen Gesamtwert der Überbauung vor der Schätzung der Parzelle Nr. 40 von Fr. 6,4 Mio. hatte die Gemeinde … der Baugesellschaft … bereits am 8. März 2005 für die Ersatzabgabe Erstwohnungsanteil Fr. 20’880.-- und Anschlussgebühren Wasser / Abwasser von insgesamt Fr. 264'754.70 in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wurde in der Folge anstandslos bezahlt.