gehen zu einem Zehntel zulasten der … AG und zu neun Zehnteln zulasten der Gemeinde ... Die entsprechenden Kostenanteile sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 3. Die Expertisekosten in der Höhe von Fr. 19'794.15 (inkl. MWST) werden zu einem Zehntel der … AG und zu neun Zehnteln der Gemeinde … auferlegt. 4. Die Gemeinde … hat der … AG eine entsprechend dem Verfahrensausgang reduzierte Parteientschädigung von Fr. 4'000.-- (inkl. MWST) zu bezahlen.