d) Im vorliegenden Beschwerdeverfahren wurde seitens des Gerichts eine Expertise angeordnet. Die eingesetzten Experten ermittelten daraufhin den Verkehrwert der Liegenschaft zum Bewertungsstichtag (unter Berücksichtigung der Lage in einer Hotelzone; der im fraglichen Zeitpunkt in … geltenden Planungszone; der Baufälligkeit der Hotelruine; des Investitionsbedarfs etc.) mit Fr. 4,103 Mio. (längerfristiger Hotelbetrieb ohne Umbau in STWE).