In der Folge und nach weiteren ergebnislosen Abklärungen erliess die Gemeinde am 14. Juni 2005 eine neue Veranlagungsverfügung und Rechnung für Handänderungssteuern ausgehend von einem Verkehrswert von rund Fr. 9,816 Mio. über Fr. 196'330.--. c) Dagegen liess die … AG fristgerecht Einsprache erheben mit dem Antrag, es sei die Steuer ausgehend vom beurkundeten Kaufpreis auf Fr. 75'460.-- zu veranlagen.