b) Nachdem seitens der Gemeinde erkannt worden war, dass die fragliche Handänderung nicht nur den Eigentumswechsel an der Parzelle 1700 mit dem Parkhotel betraf, sondern dass darüber hinaus auch eine Verschiebung von 2400 m2 BGF von der Parzelle „Schlosshotel“ auf die Parzelle Nr. 1700 einherging, liess sie sich eine Kopie des Kaufvertrages vom 5. Januar 2005 aushändigen. Aufgrund einer Auslegung von Ziffer 11 des Kaufvertrages, in welcher die Verschiebung von Ausnützung ab der benachbarten Parzelle ausdrücklich erwähnt wurde und unter Berücksichtigung, dass im Oberengadin pro m2