Die kantonale Steuerverwaltung habe in ihrem Entscheid die wirtschaftlichen Verhältnisse gar nicht abgeklärt; denn nach den definitiven Steuerveranlagungen der Jahre 1995 bis 2006 verfüge er über kein Vermögen. Auf seinem Haus würden eine Hypothek von Fr. 433'000.--, zwei Personaldienstbarkeiten, ein Nutzniessungsrecht der Eigentümerin sowie das Wohnrecht des Steuerpflichtigen lasten. Zusätzlich zahle er monatlich der UBS Fr. 2'500.-- und der GE Money Bank Fr. 806.30 für gewährte Kredite.