1. a) …, geboren am … 1945, ist verheiratet und wohnhaft in ... Das Verwaltungsgericht hat bereits mit Urteil vom 5. Januar 2006 (A 04 98) und das Bundesgericht mit Urteil vom 20. Oktober 2006 (2A.156/2006) über die Rechtmässigkeit der angefochtenen Steuerveranlagungen betreffend Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer entschieden, sofern auf die damaligen Eingaben eingetreten werden konnte.