Die Abschreibung stellt eine Wertkorrektur auf dem Geschäftsvermögen dar und dient dazu, den Anschaffungspreis auf die Benutzungsdauer zu verteilen und dem Wirtschaftsgut den Wert beizumessen, der ihm am Bilanzstichtag zukommt. Die Abschreibung hat der Abnützung und anderen Wertverlusten von Wirtschaftsgütern periodisch angemessen Rechnung zu tragen. Nur ausnahmsweise - bei aussergewöhnlichem und unvorhersehbarem Wertzerfall - können auch besonders hohe Abschreibungen zulässig sein.