Bereits kurze Zeit später nahm er jedoch mit dem Erstellen der Jahresrechnung für das Jahr 2003 am Bilanzierungsstichtag per 30. September 2003 eine erfolgswirksame Abschreibung auf diese Beteiligung in der Höhe von Fr. 55'000.-- vor. Einen sachlich nachvollziehbaren Grund dafür vermag er nicht zu nennen. Insbesondere ist nicht erkennbar, dass aus Sicht seiner Einzelfirma ein solcher Abschreibungsbedarf bestand. Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass die Steuerverwaltung später aufgrund der massgebenden Jahresrechungen der Firma CNP AG die Aktien tiefer bewertete.