b) Vorliegend qualifizierte der Rekurrent die 50 Namenaktien der neuen Firma CNP AG als Geschäftsvermögen und buchte diese am 25. April 2003 mit Bezahlen des vereinbarten Kaufpreises von Fr. 150'000.--, als Beteiligung in seine noch tätige Einzelfirma ein. Damit hat er richtigerweise als erstmaligen Buchwert den Kaufpreis und damit den Verkehrswert der Beteiligung eingesetzt. Bereits kurze Zeit später nahm er jedoch mit dem Erstellen der Jahresrechnung für das Jahr 2003 am Bilanzierungsstichtag per 30. September 2003 eine erfolgswirksame Abschreibung auf diese Beteiligung in der Höhe von Fr. 55'000.-- vor.