Mit dem Erstellen der Jahresrechnung für das Jahr 2003 nahm … am Bilanzierungsstichtag per 30. September 2003 eine erfolgswirksame Abschreibung auf die Beteiligung an der … und Partner AG in der Höhe von Fr. 55'000.-- vor und reduzierte damit den Verkehrswert pro Aktie von Fr. 3'000.-- auf den damaligen aktuellen Steuerwert von Fr. 1'900.- - pro Aktie. Die Veranlagungsbehörde erachtete diese Abschreibung als geschäftsmässig nicht begründet und rechnete sie deshalb bei der Veranlagung der Kantons- und der direkten Bundessteuer 2003 wieder auf.