1. … verstarb am 14. August 2004. Sie hinterliess ihren Ehemann und zwei Töchter. Der zuständige Steuerkommissär veranlagte zunächst am 17. März 2005 eine Nachlasssteuer von Fr. 15’036.--. Dabei ermittelte er einen Nachlass von Fr. 751'945.-- und subtrahierte davon den gesetzlichen Erbanteil des überlebenden Ehegatten (1/2), wodurch ein steuerbarer Nachlass von Fr. 375'900.-- bzw. eine Nachlasssteuer von Fr. 15’036.-- resultierte.