Die zuständige Steuerkommissärin nahm zunächst weitere Abklärungen vor, insbesondere im Zusammenhang mit einer grossen Mehrkostenabrechnung der BG ... Am 9. Juni 2005 erging die Veranlagung über Fr. 31‘560.-, wobei insbesondere bei den geltend gemachten Mehrkosten Kürzungen vorgenommen wurden. Dagegen wurde am 8. Juli 2005 Einsprache erhoben. Unter Ziff. 2 - 7 der Anträge wurde spezifisch die Anerkennung von sechs bislang nicht berücksichtigten Aufwandpositionen verlangt. Mit Schreiben vom 19. Juni 2006 wurde den Einsprechern mitgeteilt, dass die Veranlagung einen Fehler aufweise.