Pra 84/1995 Nr. 162, jeweils mit weiteren Hinweisen). Damit ist bereits gesagt, dass eine Promillegebühr, welche unabhängig vom Aufwand, der mit der staatlichen Leistung verbunden ist, geschuldet wird, unter bestimmten Voraussetzungen die Gefahr einer Verletzung des Äquivalenzprinzips in sich birgt; so z.B. bei einem sehr hohen Gebäudeversicherungswert. Dieser allein sagt nämlich wenig über den konkreten Aufwand der Behörden im Bewilligungsverfahren aus. Im Gegenteil zeigt die Praxis, dass kleinere Bauten mit einem niederen Gebäudeversicherungswert (oder gar keinem i.S. von Art.1 lit.