Zwar bedürfen öffentliche Abgaben - wie bereits oben erwähnt - einer Grundlage in einem formellen Gesetz (BGE 126 I 182 Erw. 2a/aa), doch können auch allein von einem Parlament (i.c dem Gemeinderat) beschlossene Normen die Funktion eines formellen Gesetzes erfüllen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen an die Delegation erfüllt sind (vgl. hierzu A 04 26, Erw. 1b; PVG 1991 Nr. 13). Im Lichte der eingangs umschriebenen Formulierung von Art.