Bei der Baubewilligungsgebühr handelt es sich um eine so genannte Verwaltungsgebühr, welche als Entgelt für die im Zusammenhang mit einer Baubewilligung stehende staatliche Tätigkeit (Prüfung der Baugesuchsunterlagen, Erarbeitung der Baubewilligung, Baukontrolle der Baupolizei und deren weitere Aufwendungen, etc.) stehen. Unbestritten ist, dass der Rekursgegnerin bei der Prüfung und Kontrolle des umfangreichen rekurrentischen Neubauvorhabens (Baukosten rund Fr. 40 Mio.) ein Aufwand entstanden ist, der dieser von der Bauherrschaft im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen finanziell zu entschädigen ist.