b) Den Akten lässt sich entnehmen, dass die Post seit dem 10. Mai 2004 einen unbefristeten und uneingeschränkten Nachsendeauftrag, in welchem nicht zwischen Privat- und Geschäftspost unterschieden wird, hat und nach welchem als Zustelladresse die im Sachverhalt erwähnte Postfachadresse in Zürich bezeichnet ist. Dementsprechend hat die Post an die Rekurrenten in Davos adressierte Sendungen an diese Postfachadresse jeweils weitergeleitet.