2. Dagegen erhoben … am 22. September 2006 Rekurs bzw. Beschwerde an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, die angefochtenen Entscheide aufzuheben und die Steuerverwaltung anzuweisen, auf die Einsprachen einzutreten. Sie machen zusammenfassend geltend, die Postsendung sein von einer dazu nicht berechtigten Person abgeholt worden, weshalb sie davon keine Kenntnis erhalten hätten. 3. Die Steuerverwaltung beantragte in ihrer Vernehmlassung die Abweisung von Rekurs und Beschwerde. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.