Die Mitteilung an die Steuerverwaltung, welcher das Auftragsschreiben beilag, datiert vom 12. Oktober 2004. Mit Schreiben vom 25. Mai 2005 an die Einwohnerkontrolle der Gemeinde … meldete sich … nach … (Italien) ab und gab - mit dem Hinweis, dass … weiterhin in … wohnhaft bleiben werde und es sich bei diesem Umzug nicht um eine zivilstandsrechtliche Änderung, handle - als künftige Korrespondenzadresse … an. Die Veranlagungsverfügungen für die Kantons- und Bundessteuer 2003 stellte die Steuerverwaltung am 2. September 2005 dem Steuervertreter … zu.