1. … hatten ihren Wohnsitz seit Anfang 1998 in ... Die Steuererklärung reichten sie seit Jahren entweder gar nicht oder erst nach Mahnung und Erlass einer Bussverfügung ein. Die Steuererklärung 2003 wurde nach Erlass einer Bussverfügung am 13. August 2004 eingereicht. Im Herbst 2004 erteilte … … den Auftrag, künftig sämtliche Steuerangelegenheiten für ihn und seine Ehegattin zu erledigen und dies der Steuerverwaltung mitzuteilen. Die Mitteilung an die Steuerverwaltung, welcher das Auftragsschreiben beilag, datiert vom 12. Oktober 2004.