1. … reichten trotz Mahnung, Busse und Androhung der Ermessensveranlagung für das Steuerjahr 2004 keine Steuererklärung ein. Mit Verfügungen vom 24. April 2006 wurden sie sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuer als auch die direkte Bundessteuer 2004 nach Ermessen veranlagt. Dagegen erhoben sie am 19. Mai 2006 Einsprache.