Die Gesellschaft wurde dazwischen geschaltet, um die … AG, deren Zweck heute im Wesentlichen der Bau und Betrieb des … ist, nicht mit dem Risiko des erwähnten Grundstückgeschäfts zu belasten. Nachdem das Grundstückgeschäft durch den Verkauf eines Teils des Grundstücks im September/Oktober 2004 mit Erfolg abgewickelt werden konnte, bestand für die … AG kein Grund mehr, die … AG zur Risikobeschränkung aufrecht zu erhalten. Deshalb wurde im November 2004 beschlossen die 100%ige Tochtergesellschaft mit der Muttergesellschaft durch Absorption zu fusionieren.