Hierbei ist vor allem gerichtsnotorisch, dass Banken die Wertverluste, welche die von ihnen zur Zeit des Immobilienbooms (über- )belehnten Liegenschaften erlitten haben, oft und teilweise, wie hier, in hohem Masse „kulanterweise“ mittragen, um so künftig nicht selbst jene Liegenschaften bewirtschaften und unterhalten zu müssen. Ferner konnte die UBS hier auch noch berücksichtigen, dass die beiden Gesuchsteller die ihnen gewährten Kredite (Hypotheken und Kontokorrent) zwischen 2001-2004 mit total Fr. 280'000.-- verzinst hatten.