Ausgehend vom schlüssigen Urteil des Kantonsgerichtsausschusses vom 03.10.2005 ist hinreichend erstellt, dass der Gesuchsteller in der fraglichen Zeitspanne über einen Monatsverdienst von Fr. 9'000.-- bis Fr. 10'000.-- bzw. die Gesuchstellerin über ein solches von Fr. 850.-- bis Fr. 1'000.-- verfügte, woraus ein Überschuss (abzgl. Existenzminimum von Fr. 11'670.80) in der Grössenordnung von Fr. 1'500.-- bis Fr. 2'000.-- pro Monat resultierte. Umgerechnet auf ein Jahr wäre damit für die Bezahlung der Steuern tatsächlich ein Betrag von bis zu Fr. 24'000.-- denkbar und möglich gewesen.