Das Armenrechtsgesuch sowie die Übernahme der Verfahrenskosten von Fr. 977.-- wurden gleichermassen mit der finanziellen Bedürftigkeit bzw. persönlichen Notlage der Gesuchsteller sowie der Komplexität der Materie begründet. Bloss ein Steuererlass von 100% würde bewirken, dass sie sich in absehbarer Zeit wieder wirtschaftlich erholen könnten.