Gemäss Jahresabschluss 2005 für die selbständige Tätigkeit als Naturheilpraktiker habe das Jahreseinkommen bei ihm nur Fr. 84'115.15 bzw. Fr. 7’009.60 im Monat und nicht etwa Fr. 9'000.-- bis Fr. 10'000.-- pro Mt. betragen; bei der nur teilzeitlich angestellten Ehefrau – die sich fürsorglich um ihre fünf Kinder kümmere, wovon drei noch unmündig seien – betrage der Monatsverdienst höchstens Fr. 850.-- und nicht Fr. 1'000.- - oder mehr; ferner verfügten die Gesuchsteller unbestritten über kein Vermögen.