Betreffend Kantonssteuern 2001/02 und Liquidationsgewinnsteuer Kanton 1999/2000 in der Höhe von Fr. 50'702.80 werde das Erlassgesuch im Umfang von 25% (Fr. 12'675.70) gutgeheissen (Ziff. 2). Nach Vereinbarung seien termingerechte Ratenzahlungen ohne Verzugszins möglich und zulässig (Ziff. 3). Eine hiergegen erhobene Beschwerde wies die Bündner Regierung mit Entscheid vom 16., mitgeteilt am 22.05.2006, vollständig ab, soweit darauf eingetreten wurde. Die Verfahrenskosten von Fr. 977.-- wurden den Beschwerdeführern auferlegt.