b) Vorliegend ist einzig streitig, ob die Rente aus der beruflichen Vorsorge vor dem 31. Dezember 2001 zu laufen begann. Die Rekurrenten vertreten die Auffassung, die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden habe ihre IV-Rente mit Wirkung ab 1. Juni 2001 ausgesprochen und die Leistungen der BVG-Versicherung hätten eindeutig ab 7. Juni 2000 zu laufen begonnen. Zunächst als Auslösung der Wartefrist und ab 7. September 2000 als Prämienbefreiung.