4. Mit Abschreibungsverfügung vom 8. Februar 2006 wurde die Einsprache in beiden Punkten abgewiesen und die Einsprecher darauf aufmerksam gemacht, dass eine reformatio in peius vorgenommen werden musste. Bei der Blitzschutzanlage handle es sich nicht wie angenommen um Unterhaltskosten, sondern um nicht abziehbare Anlagekosten. Nachdem die Eheleute … der Veranlagungsbehörde mitgeteilt hatten, dass sie mit der Begründung nach wie vor nicht einverstanden seien, wurden ihnen am 12. Mai 2006 zwei rekurs- bzw. beschwerdefähige Einspracheentscheide zugestellt.