A 06 35 3. Kammer URTEIL vom 17. Oktober 2006 in der verwaltungsrechtlichen Streitsache betreffend Kantonssteuer und direkte Bundessteuer 1. … erhielt vom 7. Juni 2000 bis 6. Juni 2002 infolge krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit Taggelder. Anschliessend wurde ihm ab dem 7. Juni 2002 eine ordentliche Invalidenrente ausgerichtet. Die Rente wurde von der Steuerverwaltung Graubünden in den Jahren 2002 und 2003 mit dem übrigen Einkommen zu 100% veranlagt.