b) Wie sich nun sowohl aus den Baueingabeplänen ergibt als auch an der Besichtigung der beiden zusammenhängenden Bauparzellen festgestellt werden konnte, bildet das Bauvorhaben der Rekurrentin einen einheitlichen Betriebskomplex, der in seiner Gesamtheit einem Neubau gleichkommt. Der Neubau (Hoteltrakt) wird nicht etwa allein auf Parzelle 2235 realisiert. Nennenswerte Teile des Neubaus befinden sich auch auf Parzelle 2006. Der Neubau und der Altbau sind baulich miteinander verbunden, und zwar existieren in den zwei unteren Stockwerken (1. UG und 1. OG) Durchgänge. Der Neubau und der Altbau bilden funktional und betrieblich eine Einheit.