{"Signatur": "GR_VG_004", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2007-06-08", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_VG_004_A-2006-32_2007-06-08.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/A_2006_32_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd609768b3b808361103bdbf75d268a02b54a92bc51898dd424d2c6e5d0997027102cadedc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd609768b3b808361103bdbf75d268a02b54a92bc51898dd424d2c6e5d0997027102cadedc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=A_2006_32", "Checksum": "b95a73ec6c26f911c5eaef5400cf0746"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A 2006 32"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 4. Kammer 08.06.2007 A 2006 32"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale amministrativo 4a Camera 08.06.2007 A 2006 32"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 4. Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Grisons  4. Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale amministrativo 4a Camera"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Parkplatzersatzabgabe | Ersatzabgabe"}], "ScrapyJob": "446973/49/1971", "Zeit UTC": "12.09.2025 04:29:57", "Checksum": "6198b84568ce3007f7106e8ae3c0c367", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Graubünden Verwaltungsgericht 4. Kammer 08.06.2007 A 2006 32\nRegeste:\nParkplatzersatzabgabe | Ersatzabgabe\n\nb) Wie sich nun sowohl aus den Baueingabeplänen ergibt als auch an der\nBesichtigung der beiden zusammenhängenden Bauparzellen festgestellt\nwerden konnte, bildet das Bauvorhaben der Rekurrentin einen einheitlichen\nBetriebskomplex, der in seiner Gesamtheit einem Neubau gleichkommt. Der\nNeubau (Hoteltrakt) wird nicht etwa allein auf Parzelle 2235 realisiert.\nNennenswerte Teile des Neubaus befinden sich auch auf Parzelle 2006. Der\nNeubau und der Altbau sind baulich miteinander verbunden, und zwar\nexistieren in den zwei unteren Stockwerken (1. UG und 1. OG) Durchgänge.\nDer Neubau und der Altbau bilden funktional und betrieblich eine Einheit. Im\nNeubau werden (neben zwei autonomen Wohnungen im Dachgeschoss) 21\nHotel-Doppelzimmer sowie ein Wellnessbereich untergebracht. Die der\nHotellerie dienende Lingerie wird indessen im 1. UG des Altbaus realisiert.\nDer für den Hotelbetrieb bestimmte Frühstücksraum für 36 Personen liegt im\n1. OG des Altbaus. Und auch die Hotelrezeption wird vollumfänglich im 1. OG\ndes Altbaus realisiert. Die Gemeinde hat nach dem Gesagten zu Recht das\ngesamte Bauvorhaben wie einen Neubau behandelt und dementsprechend\nden Nachweis der Pflichtparkplätze bzw. deren Abgeltung verlangt, soweit sie\nnicht real vorhanden sind oder noch erstellt werden. Dass bei dieser\nBetrachtungsweise insgesamt 39 Pflichtparkplätze erforderlich sind, ist\nunbestritten. Bei der Anrechnung der realen Parkplätze ist die Gemeinde zu\nRecht von den Angaben der Rekurrentin in den Baueingabeplänen\nausgegangen. Wenn die Bauherrschaft nun in der Replik noch die\nAnrechnung weiterer Parkplätze beantragt hat, ist darauf nicht einzugehen.\nEs steht der Rekurrentin frei, diesen Nachweis bei der Baubehörde mittels\nEingabe eines entsprechenden Projektänderungsgesuches zu beantragen.\nDer Rekurs ist demnach abzuweisen.\n\n4. Bei diesem Ausgang gehen die Verfahrenskosten zulasten der Rekurrentin,\nwelche die anwaltlich vertretene Gemeinde überdies angemessen\naussergerichtlich zu entschädigen hat.\n\nDemnach erkennt das Gericht:\n\n1. Der Rekurs wird abgewiesen.\n\n2. Die Gerichtskosten, bestehend\n- aus einer Staatsgebühr von Fr. 3'000.--\n- und den Kanzleiauslagen von Fr. 194.--\n\nzusammen Fr. 3'194.--\n\ngehen zulasten der Hotel … AG und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses\nEntscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu\nbezahlen.\n\n3. Die Hotel … AG entschädigt die Gemeinde … aussergerichtlich mit Fr. 2'000.-\n- (inkl. MWST).\n"}