Wie in der Vernehmlassung (S. 9) einleuchtend und überzeugend dargetan, gelangte die Vorinstanz schliesslich doch noch zu einem Bruttogewinn von gerundet 25% (ermittelt wie folgt: Bereinigter Wahrenverkauf Fr. 286'627.-- zzgl. Bruttogewinnkorrektur Fr. 55'000.-- [aus Wegfall „Position Sanierung Privatliegenschaft“] ergibt: Korrigierten Warenverkauf Fr. 341'627.-- abzgl. Wahreneinkauf Fr. 257'997.--; somit Marge nach Korrektur Fr. 83'630.-- bzw. 25 Prozent).