Statt auf die Bruttomarge (25-38%) sei fälschlicherweise und vereinbarungswidrig auf eine Nettomarge abgestellt worden. Dabei sei speziell der Ertragsbeleg 0300619 [Sanierungsaufwand Liegenschaft in …; Fr. 118'495.95] zu Unrecht nicht akzeptiert worden. Der privat aufgerechnete Fahrzeugkostenanteil (Fr. 11'000.--) sei zu hoch ausgefallen, da die Bezinkosten bereits Fr. 7'127.85 betragen hätten und von der Anzahl der Kontrollschilder nicht direkt auf die geschäftlichen Fahrkosten geschlossen werden könne.