1. Mit Einspracheentscheid vom 12.04.2006 betreffend Kantons- und Direkte Bundessteuer 2003 wurde die Einsprache vom 21.01.2006 der …, vertreten durch …, gegen die Veranlagungsverfügungen vom 16.01.2006 (Bund/Kanton) von der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden teilweise gutgeheissen und der Steuerbetrag auf Fr. 8'330.-- (Steuerbarer Reingewinn Fr. 98'000.--; Gesamtkapital Fr. 128'200.--) festgesetzt.