Am 2. Dezember 2004 verzichtete … zu Gunsten ihrer Schwiegertochter … ohne irgendwelche Gegenleistung auf die ihr zustehende Nutzniessung. Darin erblickte die kantonale Steuerverwaltung eine steuerpflichtige Schenkung der Schwiegermutter an die Schwiegertochter. Der Wert der Schenkung wurde auf netto Fr. 222'800.-- festgesetzt. Die entsprechende kantonale Veranlagungsverfügung vom 21. Juli 2005 blieb unangefochten. Das Gemeindesteueramt St. Moritz qualifizierte den beschriebenen Vorgang ebenfalls als steuerpflichtige Schenkung.