1. … war Eigentümerin der in … gelegenen Stockwerkeinheit Hauptbuchblatt 52'185 (5-Zimmerwohnung). Mit Vertrag vom 13. August 1993 trat sie diese unter Rückbehalt der lebenslänglichen und unentgeltlichen Nutzniessung im Sinne von Art. 745 ff. ZGB an ihren Sohn … auf Rechnung künftiger Erbschaft ab. Mit Vertrag vom 3. November 2000 übertrug … die erwähnte, mit der Nutzniessung belastete Wohnung auf seine Ehefrau ... Am 2. Dezember 2004 verzichtete … zu Gunsten ihrer Schwiegertochter … ohne irgendwelche Gegenleistung auf die ihr zustehende Nutzniessung.