Wie seitens der Vorinstanz zutreffend erkannt worden ist und der Augenschein auch eindrücklich bestätigt hat, erfahren die Grundstücke in diesem Gebiet, unabhängig der bereits vorhandenen Erschliessungsanlagen durch die neue Strasse einen erheblichen Sondervorteil, insbesondere indem sie einen direkten Anschluss (u.a. ab ihrem Tanklager) an das Nationalstrassennetz erhalten. Dieser Anschluss bringt im Vergleich zur bisherigen Erschliessung einen kürzeren, direkteren Zugang zur A13 und damit in zeitlicher und finanzieller Hinsicht (LSVA) durchaus ins Gewicht fallende Vorteile.