Wie sich der in der Vernehmlassung der Rekursgegnerin 1 enthaltenen ausführlichen Darstellung der Vorgeschichte zu dem 1997 abgeschlossenen Übereignungsvertrag nachvollziehbar entnehmen lässt, stand die vereinbarte Beitragsbefreiung einzig und allein im Zusammenhang mit dem bereits 1988 eingeleiteten Perimeterverfahren … 2, das die Erschliessung des gleichnamigen Gebietes beinhaltete. Im Zuge jenes Verfahrens verhandelte die Rechtsvorgängerin der …, die …, mit der Gemeinde … über die Abtretung der …strasse, welche unter der Voraussetzung in Aussicht gestellt wurde, „dass die … für das Industriegebiet